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H E 11 ErbStH

Zu § 11 ErbStG

Steuerliche Rückwirkung

Die steuerliche Rückwirkung berührt nicht die Frage nach dem Gegenstand einer Zuwendung (> BFH vom 4.7.1984, BStBl II S. 772).

Umwandlungssteuerrecht

> BMF-Schreiben vom 25.3.1998 (BStBl I S. 268), geändert durch BMF-Schreiben vom 21.8.2001 (BStBl I S. 543), vom 16.12.2003 (BStBl I S. 786) und vom 4.7.2006 (BStBl I S. 445)


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