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H E 13a.5 ErbStH

Zu § 13a ErbStG

Einräumung obligatorischer Nutzungsrechte an begünstigtem Vermögen

Das Einräumen eines Nutzungsrechts an begünstigtem Vermögen kann nicht nach § 13a Absatz 5 Nummer 1, 2 und 4, § 19a Absatz 5 ErbStG (Behaltensregelung) zum Wegfall der Entlastungen führen, weil kein begünstigtes Vermögen in seiner Substanz übertragen wird.

Gründe für Verstoß gegen die Behaltensregelungen unbeachtlich

> BFH vom 16.2.2005 (BStBl II S. 571)

Übertragung gegen Leistungsauflagen

> BFH vom 2.3.2005 (BStBl II S. 532)


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