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H E 14.1 (4) ErbStH

Zu § 14 ErbStG

Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren

> BFH vom 2.3.2005 (BStBl II S. 728) und vom 14.1.2009 (BStBl II S. 538)

Beispiel:

Vater V schenkt seiner Tochter am 3.1.1991 einen Geldbetrag von 600 000 DM, das entspricht 306 775 EUR. Am 2.1.2001 erhält sie weitere 600 000 DM und am 1.1.2011 schließlich 500 000 EUR.


 
 
 
 
 
 
1. Zehnjahreszeitraum
 
 
 
 
2. Zehnjahreszeitraum
 
Besteuerungszeitpunkt
3.1.1991
2.1.2001
1.1.2011
 
Zuwendung
600 000 DM
600 000 DM
500 000 EUR
 
Vorschenkung
innerhalb des Zehnjahreszeitraums
 
+  600 000 DM
+ 306 775 EUR
 
Gesamtbetrag
600 000 DM
1 200 000 DM
806 775 EUR
 
Persönlicher Freibetrag
./.  90 000 DM
./.  400 000 DM
./. 400 000 EUR
 
Steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet)
510 000 DM
800 000 DM
406 700 EUR
 
Steuersatz
8 %
15 %
15 %
 
Steuer
40 800 DM
120 000 DM
61 005 EUR


Anzurechnende Steuer 2001 aus Schenkung 1991
 
 
 
Wert der Vorschenkung 1991
 
600 000 DM
 
Persönlicher Freibetrag 2001 (400 000 DM)
höchstens beim Erwerb 1991 verbrauchter Freibetrag
 
./.  90 000 DM
 
Nettobetrag des Vorerwerbs
 
510 000 DM
 
Steuersatz (Härteausgleich)
 
 
 
Fiktive Abzugssteuer
 
60 000 DM
 
Tatsächlich zu entrichtende Steuer 1991
40 800 DM
 
 
Abzuziehen ist die höhere fiktive Steuer
 
60 000 DM
 
Steuer 2001 (120 000 DM – 60 000 DM =)
 
60 000 DM
 
Anzurechnende Steuer 2011 aus Schenkung 2001
 
 
 
Wert der Vorschenkung 2001 600 000 DM = 306 775 EUR
 
306 775 EUR
 
Persönlicher Freibetrag 2011 (400 000 EUR), höchstens 2001 verbrauchter Freibetrag 400 000 DM – verbrauchter Freibetrag 1991 90 000 DM = 310 000 DM, das entspricht 158 500 EUR
 
./. 158 500 EUR
 
Steuerpflichtiger Erwerb
 
148 275 EUR
 
Abgerundet
 
148 200 EUR
 
Steuer 11 %
 
16 302 EUR
 
Abzuziehen ist die höhere tatsächliche Steuer 60 000 DM, das entspricht 30 678 EUR
 
 
 
Steuer 2011
 
 
61 005 EUR
Abzuziehen sind
 
 
./. 30 678 EUR
Steuer 2011
 
 
30 327 EUR
 
 
 
Barvermögen 2011
 
500 000 EUR
 
Persönlicher Freibetrag
 
./. 400 000 EUR
 
Steuerpflichtiger Erwerb
 
100 000 EUR
 
Mindeststeuer 11 %
 
11 000 EUR
 
Festzusetzende Steuer 2011
 
 
30 327 EUR


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