Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 3 ErbStGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H E 3.4.1 ErbStH

H E 3.3 ErbStH

Zu § 3 ErbStG

Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich

> R E 5.2

Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall

> BFH vom 5.12.1990 (BStBl 1991 II S. 181)

Wert des Erwerbs

Beispiel:

A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden.

Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:


Grundbesitzwert des Grundstücks
900 000 EUR
Abzüglich Verbindlichkeiten
./. 300 000 EUR
Bereicherung
600 000 EUR


BFH - Urteile

zurück zu: § 3 ErbStGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H E 3.4.1 ErbStH



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin