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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H B 165 ErbStH

Zu § 165 BewG

Wert des Wirtschaftsteils

Beispiel:

Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit folgenden Betriebsverhältnissen:


Wirtschaftswert der landwirtschaftlichen Nutzung
101 370 EUR
Wirtschaftswert der forstwirtschaftlichen Nutzung
15 344 EUR
Wert des Wirtschaftsteils = Summe der Wirtschaftswerte
116 714 EUR
Mindestwert
der landwirtschaftlichen Nutzung
365 967 EUR
der forstwirtschaftlichen Nutzung
+  9 372 EUR
Wert des Wirtschaftsteils
375 339 EUR

Der Wert des Wirtschaftsteils beträgt 375 339 EUR, da der Wert des Wirtschaftsteils nicht geringer sein darf als der ermittelte Mindestwert.


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