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EStH H 22.6 (Zu § 22 EStG)

Zu § 22 EStG

H 22.6

Allgemeines

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung > BMF vom 11.3.2010 (BStBl I S. 227)

Beerdigungskosten

Beim Erben stellen ersparte Beerdigungskosten Einnahmen nach § 22 Nr. 1b EStG dar, wenn ein Vermögensübernehmer kein Erbe und vertraglich zur Übernahme der durch den Tod des letztverstorbenen Vermögensübergebers entstandenen Beerdigungskosten verpflichtet ist (> BFH vom 19.1.2010 - BStBl II S. 544).


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