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EStH H 4.10 (10–11) (Zu § 4 EStG)

Zu § 4 EStG

H 4.10 (10–11)

Ferienhausüberlassung an Arbeitnehmer

Aufwendungen des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ferienhäuser sind unbegrenzt als Betriebsausgaben abziehbar und zwar auch dann, wenn die Ferienhäuser im Ausland belegen sind (> BFH vom 9.4.1997 - BStBl II S. 539).

Ort des Betriebs

Der Ort des Betriebs ist regelmäßig die politische Gemeinde (> BFH vom 9.4.1968 - BStBl II S. 603).


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