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EStR R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b EStG

Zu § 44b EStG

Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen

  1. eines Einzelantrags (>R 44b.2) oder

  2. eines Sammelantragsverfahrens (>R 45b

beansprucht.


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