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H 14.1 GewStH Festsetzung des Steuermessbetrags

Zu § 14 GewStG

Gewerbliche Einkünfte – Keine Bindung an den Einkommensteuerbescheid

Sind im Einkommensteuerbescheid Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht als solche aus Gewerbebetrieb, sondern aus anderen Einkunftsarten, z. B. aus selbständiger Arbeit, behandelt, ist in dem Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der Gewerbesteuer weder ein Freistellungsbescheid noch eine rechtsverbindliche Zusage der Gewerbesteuerfreiheit zu erblicken. Die nachträgliche Heranziehung des Steuerpflichtigen zur Gewerbesteuer ist daher ohne die Einschränkung des § 173 AO zulässig. Es ist darin auch grundsätzlich kein Verstoß gegen Treu und Glauben zu erblicken (> BFH vom 27. 4. 1961 – BStBl III S. 281). Wegen der Verwirkung des Anspruchs auf Erlass eines Gewerbesteuermess- oder Gewerbesteuerbescheids (> BFH vom 5. 3. 1970 – BStBl II S. 793 und vom 14.3.1991 – BStBl II S. 769).

Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegenüber einer Personengesellschaft

Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegenüber einer Personengesellschaft kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer verfassungswidrigen Überbesteuerung im Sinne des sog. Halbteilungsgrundsatzes führen (> BFH vom 15. 3. 2005 – BStBl II S. 647).


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