Gewerbesteuer-Hinweise
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H 8.4 GewStH Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
Zu § 8 GewStG
Partenreederei
Verlustanteile aus einer Partenreederei, die vor Indienststellung des Schiffes als so genannte Baureederei noch keinen Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes unterhält, sind zur Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn des Beteiligten hinzuzurechnen (> BFH vom 23. 10. 1986 - BStBl 1987 II S. 64).
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