Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 14 KStGweiter zu: H 14.5 KStH

H 14.3 KStH Personengesellschaften als Organträger

Zu § 14 KStG

Personengesellschaft als Organträger

> BMF vom 10.11.2005, BStBl I S. 1038 Rn. 13 ff.

Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft, die Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und ansonsten nur vermögensverwaltend tätig ist, kann Organträgerin sein (> BFH vom 24.7.2013, I R 40/12, BStBl 2014 II S. 272).

Zeitpunkt einer gewerblichen Betätigung des Organträgers i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Der Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft muss nicht bereits zu Beginn des Wj. der Organgesellschaft gewerblich tätig sein (> BFH vom 24.7.2013, I R 40/12, BStBl 2014 II S. 272). > BMF vom 10.11.2005, BStBl I S. 1038 Rn. 21 ist damit überholt.


BFH - Urteile

zurück zu: § 14 KStGweiter zu: H 14.5 KStH



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin