Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
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KStR R 8.6 Wert der verdeckten Gewinnausschüttungen, Beweislast, Rückgängigmachung
Zu § 8 KStG
Löst eine vGA Umsatzsteuer oder nicht abziehbare Vorsteuer aus, ist diese bei der Gewinnermittlung nicht zusätzlich nach steuergesetz">§ 10 Nr. 2 KStG hinzuzurechnen.
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