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H 19.9 LStH Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19 EStG

Erben als Arbeitnehmer

Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern; der Lohnsteuerabzug ist nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ggf. Steuerklasse VI) der Erben oder Hinterbliebenen durchzuführen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LStDV).

Weiterleitung von Arbeitslohn an Miterben

Beispiel:

Nach dem Tod des Arbeitnehmers A ist an die Hinterbliebenen B, C, D und E ein Sterbegeld von 4.000 € zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt den Versorgungsbezug an B im Jahr 2017 aus. Dabei wurde die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des B unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge von 1.300 € ( 20,8 % von 4.000 € = 832 € zuzüglich 468 € ) erhoben. B gibt im Jahr 2018 je 1/4 des Bruttoversorgungsbezugs an C, D und E weiter (insgesamt 3.000 €).

Im Jahr 2017 ergeben sich lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge:


Versorgungsbezüge
4.000 €
./. Versorgungsfreibetrag
832 €
./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
  468 €
lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge
2.700 €

Durch die Weitergabe im Jahr 2018 verbleibt B ein Anteil an den Versorgungsbezügen von 1.000 €. Hierauf entfällt ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 208 € ( 20,8 % von 1.000 €) zuzüglich eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag von 468 € , also steuerpflichtige Versorgungsbezüge von 324 € . Bei B sind in 2018 negative Einnahmen in Höhe von 2.376 € ( 2.700 €  ./.  324 € ) anzusetzen.


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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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