Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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§ 22 StBVV Gutachten
Vierter Abschnitt: Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehntel bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).
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