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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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BFH - Urteile
§ 45 StBVV Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
Siebenter Abschnitt: Gerichtliche und andere Verfahren
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren, und in Gnadensachen sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
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