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UStR 140a. Gesonderter Steuerausweis bei Ausfuhrlieferungen

Zu § 6 UStG (§§ 8 bis 11 und 13 bis 17 UStDV)

Zu den Folgen eines gesonderten Steuerausweises bei Ausfuhrlieferungen vgl. Abschnitt 190c Abs. 6.


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