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UStR 51a. Umsatzsteuerlagerregelung und Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen

Zu § 4 Nr. 4a und 4b UStG

Zur Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG) und der Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) vgl. BMF-Schreiben vom 28. 1. 2004, BStBl I S. 242.


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