Lohnsteuertabellen
§ 39b EStG
Abgeleitet aus den Einkommensteuergrund- und -splittingtabellen werden jährlich als Ausfluss des Programmablaufplans Lohnsteuertabellen als Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageslohnsteuertabellen von Privatverlagen veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium selbst gibt keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr heraus, sondern stellt lediglich noch die erforderlichen Parameter in einem amtlichen Programmablaufplan zur Verfügung (§ 39b Abs. 8 EStG). Mit Schreiben vom 20.11.2009 - IV C 5 - S 2361/09/10004 wurde der (geänderte) Programmablaufplan für die Erstellung der Lohnsteuertabellen 2010 veröffentlicht. Der Programmablaufplan für die Erstellung der Lohnsteuertabellen 2011 wurde mit Schreiben vom 21.10.2010 - IV C 5 - S 2361/10/10002 veröffentlicht.
Aufgrund der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab (Dezember) 2011 wurden gesonderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug im Dezember 2011 veröffentlicht (BMF, 23.09.2011 - IV C 5 - S 2361/11/10003). Der Programmablaufplan für die Erstellung der Lohnsteuertabellen 2012 wurde mit Schreiben vom 22.11.2011 - IV C 5 - S 2361/11/10005 veröffentlicht. Für 2013 vgl. BMF, 19.11.2012 - IV C 5 - S 2361/12/10001.
Zu den bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Steuervergünstigungen siehe Freibeträge.
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