Ich-AG - Überbrückungsgeld
§ 93 f. SGB III
Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, haben Anspruch auf Förderung durch staatliche Finanzierungshilfen. Die Bundesrepublik unterstützt das Selbstständigsein im kleinen Rahmen. So gab es zum einen Zuschüsse durch das Überbrückungsgeld und zum anderen den Existenzgründungszuschuss, besser bekannt unter dem Namen "Ich-AG". Diese Förderungsmaßnahmen wurden mit Wirkung zum 01.08.2006 zu einer einheitlichen Leistungsart, dem sog. Gründungszuschuss zusammengefasst.
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