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Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung spielt bei der staatlich geförderten Rente (Riester-Rente) und beim Kindergeld eine Rolle. Sie wird von Amts wegen durchgeführt.

Die private Altersvorsorge wird vom Staat durch eine Zulage oder durch einen Sonderausgabenabzug gefördert. Ist der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger als die Zulage, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage. In den meisten Fällen scheidet der Sonderausgabenabzug aus, da die Zulage für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Der Sonderausgabenabzug kann jedoch für besser verdienende Singles ohne Kinder vorteilhaft sein.

Auch beim Kindergeld kann es für besser verdienende Steuerpflichtige günstiger sein, nicht das Kindergeld, sondern den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Die Günstigerprüfung wird auch hier von Amts wegen vorgenommen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 10a EStG

§ 31 EStG

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