#256610

Inhaltsverzeichnis

Steuerfahndung

§ 208 AO

Nrn. 122 - 127 AStBV (St) 2011

Die Steuerfahndung hat gem. § 208 AO die Aufgabe,

  1. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen (§ 208 Abs. 1 Nr. 1 AO)

  2. Besteuerungsgrundlagen in diesen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln (§ 208 Abs. 1 Nr. 2 AO) und

  3. unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO).

Der Steuerfahndung kommt somit eine Doppelfunktion zu. Sie ist mit den straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen zur Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten Justizbehörde auf der einen Seite und mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen Steuerbehörde.

Ferner kann die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO mit steuerlichen Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde beauftragt werden. Die steuerlichen Ermittlungen beziehen sich auf das Besteuerungsverfahren. Damit ist nicht nur das Festsetzungsverfahren, sondern vielmehr auch das Vollstreckungsverfahren gemeint.

Die Beamten der Steuerfahndung sind gem.§ 404 Satz 2 letzter Halbsatz AO Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und somit auch der eigenen Straf- und Bußgeldsachenstelle, wenn diese gem. § 386 Abs. 2 AO das Ermittlungsverfahren in Strafsachen in eigener Zuständigkeit durchführt.

Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten hat die Steuerfahndung dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!