#2717

Inhaltsverzeichnis

Übungsleiterpauschale

2400 € sind jährlich steuerfrei, wenn es sich dabei um Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich handelt. Das ist der sogenannte »Übungsleiterfreibetrag«.

Mit dieser Steuerbegünstigung will der Gesetzgeber gemeinnützige Körperschaften unterstützen, die auf ehrenamtliche Helfer angewiesen sind.

Vier Voraussetzungen müssen zur gleichen Zeit erfüllt sein, um die Steuerbegünstigung zu erhalten:

  • Art der Tätigkeit: Sie müssen in einem der begünstigten Bereiche tätig werden. Das sind Ausbildung, Kunst oder Pflege.

  • Zweck der Tätigkeit: Was Sie tun, muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.

  • Auftrag- oder Arbeitgeber: Das muss eine öffentlich-rechtliche oder eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft sein.

  • Zeitumfang der Tätigkeit: Das Ganze muss unbedingt nebenberuflich erfolgen, sonst gibt es keine Steuerbegünstigung.

Die Steuerbegünstigung ist ein Jahresbetrag. Wird eine Tätigkeit nur während eines Teils des Jahres ausgeübt, besteht trotzdem Anspruch auf den vollen Freibetrag. Werden mehrere verschiedenartige begünstigte Tätigkeiten ausgeübt, gibt es den Freibetrag trotzdem insgesamt nur einmal.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!