Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#306597

Inhaltsverzeichnis

Sachkonten

Die Sachkonten sind Konten, auf denen die Buchungen der laufenden Geschäftsvorfälle und die Jahresabschlussbuchungen vorgenommen werden, vgl. Tz. 2 doppelte Buchführung.

Die Anzahl der erforderlichen Sachkonten ist nicht gesetzlich geregelt sondern hängt von der Größe und dem Umfang des Unternehmens ab. Die GoB und insbesondere der Grundsatz der Übersichtlichkeit (vgl. GoB - Überblick über die Geschäftslage) erfordern es, dass es eine Vielzahl von Sachkonten gibt, die hinreichend gegliedert sind.
Für die Gliederung der einzelnen Sachkonten existiert in der Regel ein Kontenrahmen.

Zu den Sachkonten gehören:

  1. aktive Bestandskonten (Vermögenskonten)

  2. passive Bestandskonten (Schuldposten)

  3. Erfolgskonten (Erlöskonten und Aufwandskonten)

  4. Privatkonten (Privatentnahmen und Neueinlagen)

Die aktiven und passiven Bestandskonten leiten sich aus der Bilanz ab. Sie werden ausgehend von dem Bestand zum Ende des letzten Wirtschaftsjahres fortgeführt (Bilanzenzusammenhang).
Die Erfolgs- und Privatkonten fließen über das Eigenkapital in die Bilanz ein.

Zu den aktiven Bestandskonten gehören auch die Kundenforderungen - Forderungen und Lieferungen und Leistungen (Forderungen aus L+L). Zu den passiven Bestandskonten gehören auch die Lieferantenverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verbindlichkeiten aus L+L). Häufig werden für die einzelnen Kunden und Lieferanten zusätzlich Personenkonten geführt. Insbesondere bei einer Vielzahl verschiedener Kunden und Lieferanten ist dies auf Grund der besseren Übersichtlichkeit geboten.
Werden Personenkonten geführt, dann weisen die Sachkonten (Forderungen aus L+L und Verbindlichkeiten aus L+L) in der Regel nur die Summen der offenen Kundenforderungen bzw. der offenen Lieferantenverbindlichkeiten aus.
Für die Nachprüfbarkeit der Buchungen einzelner Geschäftsvorfälle (vgl. Tz. 2 GoB - Verfolgbarkeit der Geschäftsvorfälle) sind in diesen Fällen die Personenkonten unentbehrlich.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin