Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#3874597

Inhaltsverzeichnis

Betreuungsentgeld

§ 3 Nr. 10 EStG

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 ist in § 3 Nr. 10 EStG eine neue Steuerbefreiungsvorschrift für Betreuungsentgelt, das behinderte Menschen im Rahmen des betreuten Wohnens an die Gastfamilien zahlen, geschaffen worden. Die grundsätzlich dem § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnenden Einnahmen, die die Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen erhält, sind bis zur Höhe der Leistungen nach SGB XII steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geldleistungen vom Sozialleistungsträger oder - im Rahmen eines persönlichen Budgets - vom behinderten Menschen selbst gezahlt werden.

Die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 10 EStG ist nach § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des JStG 2009 erstmals für den VZ 2009 anzuwenden. Nach einer Absprache der Einkommensteuer-Referatsleiter auf Bund-/Länderebene ist die Steuerbefreiungsvorschrift auch auf offene Fälle der Veranlagungszeiträume vor 2009 anzuwenden (OFD Münster, 09.07.2009 - S 2121- 38 - St 22-33, StbW 15/2009, 9).

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin