III R 23/15 – Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.12.2017, III R 23/15ECLI:DE:BFH:2017:U.201217.IIIR23.15.0 Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters Leitsätze Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Tenor Auf die Revision des … III R 23/15 – Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters weiterlesen
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