II R 43/15 – Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.4.2018, II R 43/15ECLI:DE:BFH:2018:U.250418.IIR43.15.0 Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß Leitsätze Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß. Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2015  6 K 6071/12 wird als … II R 43/15 – Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß weiterlesen