II R 59/15 – Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.1.2018, II R 59/15ECLI:DE:BFH:2018:U.240118.IIR59.15.0 Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland Leitsätze 1. Zum Unland i.S. des § 45 BewG gehören Flächen, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten nicht bewirtschaftet werden können, also nicht kulturfähig sind. 2. Der Umstand, dass die Bewirtschaftung einer Fläche unwirtschaftlich ist und die Kosten den Ertrag übersteigen, reicht nicht … II R 59/15 – Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden