BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.3.2018, IV R 15/15ECLI:DE:BFH:2018:U.010318.IVR15.15.0 Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – Bestimmung des Zeitpunkts der Anteilsveräußerung bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Mitunternehmerschaft Leitsätze Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des … IV R 15/15 – Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – Bestimmung des Zeitpunkts der Anteilsveräußerung bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Mitunternehmerschaft weiterlesen
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