IV R 5/15 – Keine Abfärbung bei Verlusten – Betriebsaufspaltung – Gewinnerzielungsabsicht eines Besitzunternehmens

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.4.2018, IV R 5/15ECLI:DE:BFH:2018:U.120418.IVR5.15.0 Keine Abfärbung bei Verlusten – Betriebsaufspaltung – Gewinnerzielungsabsicht eines Besitzunternehmens Leitsätze Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Dezember 2014  15 K 1556/11 F und die Einspruchsentscheidung … IV R 5/15 – Keine Abfärbung bei Verlusten – Betriebsaufspaltung – Gewinnerzielungsabsicht eines Besitzunternehmens weiterlesen