ECLI:DE:BFH:2023:B.090823.XB121.22.0 BFH X. Senat FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3 vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg , 04. Mai 2022, Az: 4 K 1430/17 Leitsätze NV: Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut … Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags – BFH-Beschluss vom 09. August 2023, X B 121/22 weiterlesen
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