VI R 35/16 – Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.4.2018, VI R 35/16ECLI:DE:BFH:2018:U.250418.VIR35.16.0 Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung Leitsätze 1. Unterhaltsleistungen können nur insoweit nach § 33a Abs. 1 EStG zum Abzug zugelassen werden, als die Aufwendungen dazu bestimmt und geeignet sind, dem laufenden Lebensbedarf des Unterhaltsempfängers im Veranlagungszeitraum der Unterhaltszahlung zu dienen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Liegen die … VI R 35/16 – Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung weiterlesen
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