BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.3.2018, X R 16/16ECLI:DE:BFH:2018:U.140318.XR16.16.0 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16 – Nicht abziehbare Schuldzinsen – Berücksichtigung von Verlusten Leitsätze 1. NV: Für die Berechnung der Überentnahme nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Begriff umfasst auch Verluste. 2. … X R 16/16 – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16 – Nicht abziehbare Schuldzinsen – Berücksichtigung von Verlusten weiterlesen
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