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Umsatzsteuervoranmeldung Formular online mit ELSTER abgeben

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung Formular online ausfüllen und über Elster ohne eigenes Zertifikat abgeben


Die Umsatzsteuervoranmeldung dient der unterjährigen Mitteilung der zu zahlenden Umsatzsteuern an das Finanzamt. Durch diese Umsatzsteuervorauszahlungen wird eine hohe Zahlung am Ende des Jahres vermieden, die bei jährlicher Einreichung entstehen würde.

Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldung

Es gibt unterschiedliche Abgabezeiträume, die von der zu zahlenden Umsatzsteuer abhängen:

  • Monatliche Abgabe
    Alle Existenzgründer in den ersten 24 Monate der Selbständigkeit sowie alle Unternehmer, die mehr als 7.500 EUR Umsatzsteuer im Jahr zu entrichten haben, müssen eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
  • Vierteljährliche Abgabe
    Unternehmer, welche jährlich zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR Umsatzsteuer zu zahlen haben, müssen quartalsweise Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
  • jährliche Abgabe
    Unternehmer, die jährlich weniger als 1.000 EUR Umsatzsteuer zu zahlen haben, müssen keine Voranmeldungen einreichen. Es verbleibt bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats des jeweiligen Abgabezeitraumes beim Finanzamt eingereicht sein. Mit einer Dauerfristverlängerung kann dieser Zeitraum um jeweils einen Monat verlängert werden. Sie müssen den Antrag auf Dauerfristverlängerung bei Ihrem Finanzamt stellen. Dann verschiebt sich die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Vorauszahlung um einen Monat. Hinweis: Wenn Sie zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, müssen Sie für die eine Sondervorauszahlung leisten. Ausführliche Erläuterungen zur Dauerfristverlängerung finden Sie im Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Sie müssen die Umsatzsteuer-Vorauszahlung spätestens bis zum 10. Tag des Folgemonats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums an Ihr Finanzamt zahlen. Siehe auch Steuertermine


Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Eine Umsatzsteuervoranmeldung beinhaltet nur die Summe der 19%- bzw. 7%-igen Nettoeinnahmen sowie die Summe der Vorsteuern. Sie müssen auch keine Belege beim Finanzamt einreichen. Ausnahme: Sollten einmal eine außergewöhnlich hohe Erstattung in einer Voranmeldung geltend machen, wie z.B. bei einem Autokauf, so sollten Sie gleich eine Kopie beifügen, damit das Finanzamt das Guthaben möglichst schnell erstattet, weil ansonsten das Finanzamt Sie auffordern könnte, diese Belege einzureichen.

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird keine Gewinnermittlung mit Einnahme- und Ausgabearten übermittelt. Da keine endgültigen Besteuerungsgrundlagen dem Finanzamt mitgeteilt werden, kann jeder eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Am Jahresende kann der Steuerberater die Zahlen kontrollieren und ggf. korrigieren und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellen. Die Differenz zwischen der Umsatzsteuererklärung und der der Summe der Voranmeldungen wird dann zur Zahlung fällig bzw. erstattet.

Siehe auch Anleitung zur UStVA 2021 bei www.elster.de

Hier können Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ohne eigenes Zertifkiat mit ELSTER über mich als Steuerberater verschlüsselt abgeben. Das Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie zwar noch downloaden, aber Sie dürfen es nicht mehr verwenden und unterschrieben an das Finanzamt senden. Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig. Vielmehr ist die Voranmeldung zwingend elektronisch per ELSTER zu übermitteln. Mehr Infos zur UStVA im Steuerlexikon ...


Und so einfach geht's:

1. Erstellen Sie eine neue Umsatzsteuer-Voranmeldung


2. Füllen Sie das selbstberechnende Formular aus


3. Prüfen/ Testen Sie Ihre Eingaben


4. Überweisen Sie online auf mein Paypal-Konto

Hinweis: Sie benötigen kein Paypal-Konto


5. Vesenden Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER ohne eigenes Zertifikat an das Finanzamt


6. Das Übertragungsprotokoll können Sie als PDF downloaden




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