Steuertermine 2026: PDF-Download, Fristen, Fälligkeiten und Schonfristen
Wann sind 2026 welche Steuern fällig? Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Steuertermine 2026 für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer – inklusive Abgabefristen, Zahlungsschonfristen, Dauerfristverlängerung, Steuererklärungsfristen und PDF-Download.
Stand: Juni 2026 · Termine nach Kalenderjahr 2026 mit Wochenend- und Feiertagsverschiebungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Lohnsteuer und Umsatzsteuer: grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeitraums.
- Fällt der 10. auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
- Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember 2026.
- Gewerbesteuer und Grundsteuer: grundsätzlich 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; 2026 teilweise verschoben.
- Zahlungsschonfrist: Bei Überweisung wird bis zu drei Tage nach Fälligkeit kein Säumniszuschlag erhoben; nicht bei Bar- und Scheckzahlung.
- Dauerfristverlängerung: Bei der Umsatzsteuer verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat; Monatszahler leisten regelmäßig eine Sondervorauszahlung von 1/11.
- Steuererklärung 2025: ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater regelmäßig bis 1. März 2027.
Steuertermine 2026 als PDF herunterladen
Nutzen Sie den Steuertermine-PDF-Kalender, um die wichtigsten Abgabe- und Zahlungstermine für 2026 in Ihrer Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Kanzleiablage zu hinterlegen.
Steuertermine 2026 im Kurzüberblick
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten regelmäßig wiederkehrenden Steuertermine 2026. Bei regionalen Feiertagen können sich Termine in einzelnen Bundesländern verschieben.
| Steuerart / Erklärung | Regeltermin | Besonderheit 2026 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums | bei Wochenende/Feiertag nächster Werktag |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums | mit Dauerfristverlängerung ein Monat später |
| Einkommensteuer-Vorauszahlung | 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. | 2026 alle vier Termine auf Werktage |
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. | 2026 alle vier Termine auf Werktage |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | 2026: 16.02., 15.05., 17.08., 16.11. |
| Grundsteuer | 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | 2026: 16.02., 15.05., 17.08., 16.11. |
| Steuererklärung 2025 ohne Berater | 31.07.2026 | reguläre gesetzliche Frist |
| Steuererklärung 2025 mit Steuerberater | Ende Februar 2027 | wegen Sonntag: 01.03.2027 |
Praxis-Tipp: Erteilen Sie dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat. So vermeiden Sie Säumniszuschläge, wenn eine Überweisung zu spät auf dem Konto der Finanzkasse eingeht.
Monatliche Steuertermine 2026: Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Vorauszahlungen
Für monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelten 2026 die folgenden Fälligkeitstage. Die Zahlungsschonfrist gilt nur für Zahlungen, nicht für die Abgabe der Steueranmeldung.
| Monat 2026 | Fälligkeit Lohnsteuer / Umsatzsteuer | Zahlungsschonfrist bei Überweisung | Zusätzlich fällig |
|---|---|---|---|
| Januar | 12.01.2026 | 15.01.2026 | Lohnsteuer/USt Dezember 2025, Quartal IV/2025, jährliche Lohnsteuer 2025 |
| Februar | 10.02.2026 | 13.02.2026 | USt-Dauerfristverlängerung / Sondervorauszahlung 2026 für Monatszahler |
| März | 10.03.2026 | 13.03.2026 | Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung |
| April | 10.04.2026 | 13.04.2026 | Quartal I/2026 bei Vierteljahreszahlern |
| Mai | 11.05.2026 | 15.05.2026 | USt mit Dauerfristverlängerung für Quartal I/2026 |
| Juni | 10.06.2026 | 15.06.2026 | Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung |
| Juli | 10.07.2026 | 13.07.2026 | Quartal II/2026 bei Vierteljahreszahlern |
| August | 10.08.2026 | 13.08.2026 | USt mit Dauerfristverlängerung für Quartal II/2026 |
| September | 10.09.2026 | 14.09.2026 | Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung |
| Oktober | 12.10.2026 | 15.10.2026 | Quartal III/2026 bei Vierteljahreszahlern |
| November | 10.11.2026 | 13.11.2026 | USt mit Dauerfristverlängerung für Quartal III/2026 |
| Dezember | 10.12.2026 | 14.12.2026 | Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung |
Hinweis: Die Fälligkeiten gelten für bundesweite Regeltermine. Regionale Feiertage können im Einzelfall zu abweichenden Fristverschiebungen führen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026: Termine, Dauerfristverlängerung und Zahlung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Ergibt sich eine Zahllast, ist die Umsatzsteuer bis zu diesem Termin zu entrichten.
Voranmeldungszeitraum bei der Umsatzsteuer
- Monatlich: regelmäßig bei Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres von mehr als 9.000 Euro.
- Vierteljährlich: grundsätzlich bei geringerer Zahllast, soweit keine Monatsabgabe vorgeschrieben ist.
- Befreiung möglich: bei Vorjahressteuer von nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien.
- Neugründer: Sonderregeln sind zu prüfen; die frühere generelle monatliche Abgabe für Neugründer wurde entschärft.
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 ohne und mit Dauerfristverlängerung
| Voranmeldungszeitraum | Reguläre Abgabe / Zahlung | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar 2026 | 10.02.2026 | 10.03.2026 |
| Februar 2026 | 10.03.2026 | 10.04.2026 |
| März 2026 | 10.04.2026 | 11.05.2026 |
| April 2026 | 11.05.2026 | 10.06.2026 |
| Mai 2026 | 10.06.2026 | 10.07.2026 |
| Juni 2026 | 10.07.2026 | 10.08.2026 |
| Juli 2026 | 10.08.2026 | 10.09.2026 |
| August 2026 | 10.09.2026 | 12.10.2026 |
| September 2026 | 12.10.2026 | 10.11.2026 |
| Oktober 2026 | 10.11.2026 | 10.12.2026 |
| November 2026 | 10.12.2026 | 11.01.2027 |
| Dezember 2026 | 11.01.2027 | 10.02.2027 |
Quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
| Quartal | Reguläre Abgabe / Zahlung | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| IV/2025 | 12.01.2026 | 10.02.2026 |
| I/2026 | 10.04.2026 | 11.05.2026 |
| II/2026 | 10.07.2026 | 10.08.2026 |
| III/2026 | 12.10.2026 | 10.11.2026 |
| IV/2026 | 11.01.2027 | 10.02.2027 |
Elektronische Abgabe: Umsatzsteuer-Voranmeldung online über ELSTER
Lohnsteuer-Anmeldung 2026: Monats-, Quartals- und Jahreszahler
Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung grundsätzlich spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums abgeben und die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.
Welcher Anmeldungszeitraum gilt?
- Monatlich: bei höherer Lohnsteuer des Vorjahres.
- Vierteljährlich: bei mittlerem Lohnsteueraufkommen.
- Jährlich: bei sehr geringer Lohnsteuer.
Lohnsteuer-Anmeldung 2026: Quartals- und Jahrestermine
| Anmeldungszeitraum | Abgabe- und Zahlungstermin |
|---|---|
| IV/2025 | 12.01.2026 |
| I/2026 | 10.04.2026 |
| II/2026 | 10.07.2026 |
| III/2026 | 12.10.2026 |
| IV/2026 | 11.01.2027 |
| Jährliche Lohnsteuer-Anmeldung 2025 | 12.01.2026 |
| Jährliche Lohnsteuer-Anmeldung 2026 | 11.01.2027 |
Wichtig: Die Zahlungsschonfrist hilft nur bei verspätetem Zahlungseingang. Die Lohnsteuer-Anmeldung selbst muss fristgerecht elektronisch übermittelt werden.
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2026
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind im Regelfall vierteljährlich zu leisten. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid und kann an die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres angepasst werden.
| Vorauszahlung | Fälligkeit 2026 | Zahlungsschonfrist bei Überweisung |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 10.03.2026 | 13.03.2026 |
| 2. Quartal | 10.06.2026 | 15.06.2026 |
| 3. Quartal | 10.09.2026 | 14.09.2026 |
| 4. Quartal | 10.12.2026 | 14.12.2026 |
Passender Rechner: Einkommensteuer-Vorauszahlungen berechnen
Praxis-Tipp: Bei Gewinnrückgang, Investitionen, Elternzeit, Renteneintritt oder stark schwankenden Einkünften sollte eine Anpassung der Vorauszahlungen geprüft werden.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Da 2026 mehrere Termine auf ein Wochenende fallen, verschieben sich die Fälligkeiten teilweise.
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | Fälligkeit 2026 | Zahlungsschonfrist bei Überweisung |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 16.02.2026 | 19.02.2026 |
| 2. Quartal | 15.05.2026 | 18.05.2026 |
| 3. Quartal | 17.08.2026 | 20.08.2026 |
| 4. Quartal | 16.11.2026 | 19.11.2026 |
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt. Grundlage ist der Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamts und der Hebesatz der Gemeinde.
Grundsteuer-Vorauszahlungen 2026
Für die Grundsteuer gelten grundsätzlich vierteljährliche Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Gemeinden können für Kleinbeträge abweichende Fälligkeiten vorsehen.
| Grundsteuer | Fälligkeit 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Reguläre Vierteljahresrate 1 | 16.02.2026 | 15. Februar fällt 2026 auf Sonntag |
| Reguläre Vierteljahresrate 2 | 15.05.2026 | regulärer Werktag |
| Reguläre Vierteljahresrate 3 | 17.08.2026 | 15. August fällt 2026 auf Samstag |
| Reguläre Vierteljahresrate 4 | 16.11.2026 | 15. November fällt 2026 auf Sonntag |
| Kleinbetrag bis 15 Euro | 17.08.2026 | regelmäßig Jahreszahlung |
| Kleinbetrag bis 30 Euro | 16.02.2026 und 17.08.2026 | regelmäßig je zur Hälfte |
Hinweis: Maßgeblich bleibt der konkrete Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Prüfen Sie daher immer die dort genannten Zahlungstermine und Bankverbindung.
Steuererklärungsfristen 2025 und 2026
Die verlängerten Corona-Sonderfristen laufen aus. Für den Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen: Ohne Steuerberater ist die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Bei steuerlicher Beratung gilt regelmäßig der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres.
| Veranlagungszeitraum | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein |
|---|---|---|
| 2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 |
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
| 2026 | 02.08.2027 | 29.02.2028 |
Warum ist die Frist für 2025 mit Steuerberater der 1. März 2027?
Für beratene Steuerpflichtige endet die reguläre Frist für den Veranlagungszeitraum 2025 am letzten Tag des Februar 2027. Da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Frist auf Montag, den 1. März 2027.
Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr
Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr gelten Sonderregeln. Die Fristen können sich gegenüber den allgemeinen Einkommensteuerfristen verschieben.
Praxis-Tipp: Reichen Sie Unterlagen nicht erst kurz vor Fristablauf ein. Fehlende Belege, Rückfragen und elektronische Übermittlungsprobleme können sonst zu Verspätungszuschlägen führen.
Passender Rechner: Verspätungszuschlag berechnen
Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer
Mit einer Dauerfristverlängerung verlängert sich die Abgabefrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat. Das ist besonders für Unternehmen mit vielen Belegen, Onlinehandel, mehreren Bankkonten oder Buchhaltung über den Steuerberater hilfreich.
Monatszahler: Antrag und Sondervorauszahlung
Monatszahler müssen die Dauerfristverlängerung grundsätzlich bis zum 10. Februar beantragen und eine Sondervorauszahlung anmelden. Die Sondervorauszahlung beträgt regelmäßig 1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Sie wird in der letzten Voranmeldung des Jahres wieder angerechnet.
Vierteljahreszahler
Vierteljahreszahler können ebenfalls Dauerfristverlängerung beantragen. Eine Sondervorauszahlung ist regelmäßig nicht erforderlich.
Passender Rechner: Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung berechnen
Wichtig: Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabefrist der Umsatzsteuer-Voranmeldung, nicht aber die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und zeitnahen Belegverarbeitung.
Zahlungsschonfrist, Säumniszuschlag und Scheckzahlung
Dreitägige Zahlungsschonfrist
Bei Überweisungen erhebt das Finanzamt keinen Säumniszuschlag, wenn die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit eingeht. Die Schonfrist gilt nur für Zahlungen, nicht für die Abgabe von Steueranmeldungen oder Steuererklärungen.
Keine Schonfrist bei Bar- und Scheckzahlung
Für Barzahlungen und Scheckzahlungen gilt die dreitägige Zahlungsschonfrist nicht. Scheckzahlungen gelten zudem erst drei Tage nach Eingang beim Finanzamt als geleistet.
Säumniszuschlag
Wird eine Steuer zu spät gezahlt, kann ein Säumniszuschlag entstehen. Dieser beträgt grundsätzlich 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Passender Rechner: Säumniszuschlag berechnen
Empfehlung: Nutzen Sie das Lastschriftverfahren. Dann wird die Steuer automatisch pünktlich eingezogen, sofern Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.
Fristen und Termine im Steuerrecht
Im Steuerrecht ist zwischen Fristen und Terminen zu unterscheiden. Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorgenommen werden muss. Ein Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, zu dem etwas geschehen soll.
Fristverschiebung bei Wochenende oder Feiertag
Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende grundsätzlich auf den nächsten Werktag. Dadurch verschieben sich 2026 zum Beispiel der 10. Januar, der 10. Mai und der 10. Oktober auf den nächsten Werktag.
Bekanntgabe und Drei-Tages-Fiktion
Bei Verwaltungsakten, etwa Steuerbescheiden, gilt bei Übermittlung per Post häufig eine gesetzliche Bekanntgabefiktion. Der Bekanntgabetag ist wichtig für Einspruchsfristen und andere Rechtsbehelfsfristen.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wurde eine gesetzliche Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann unter engen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Entscheidend sind die Begründung, Nachweise und die schnelle Nachholung der versäumten Handlung.
Mehr dazu: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Checkliste: Steuertermine 2026 sicher einhalten
- Steuerkalender einrichten: alle USt-, LSt-, Vorauszahlungs- und Erklärungsfristen eintragen.
- SEPA-Mandat erteilen: Zahlungsausfälle und verspätete Überweisungen vermeiden.
- Dauerfristverlängerung prüfen: besonders bei monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Buchhaltung monatlich abschließen: Belege, Bank, Kasse und Ausgangsrechnungen zeitnah verarbeiten.
- Umsatzsteuer-Zahllast überwachen: monatliche oder vierteljährliche Abgabe prüfen.
- Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum prüfen: monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
- Vorauszahlungen anpassen: bei Gewinnrückgang, Wachstum, Investitionen oder Liquiditätsengpässen.
- Steuererklärungsunterlagen früh einreichen: besonders bei Beratung durch Steuerberater.
- Regionale Feiertage beachten: einzelne Bundesländer können abweichende Fristverschiebungen haben.
- Fristen dokumentieren: Zuständigkeiten im Unternehmen oder in der Buchhaltung klar festlegen.
FAQ zu Steuerterminen 2026
Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 fällig?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben und zu zahlen. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.
Wann ist die Lohnsteuer-Anmeldung 2026 fällig?
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln und die Lohnsteuer zu zahlen.
Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 fällig?
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind 2026 am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026 fällig?
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind 2026 am 16. Februar, 15. Mai, 17. August und 16. November fällig, da mehrere gesetzliche Termine auf ein Wochenende fallen.
Wann ist die Steuererklärung 2025 abzugeben?
Ohne Steuerberater ist die Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Bei steuerlicher Beratung gilt regelmäßig der 1. März 2027, weil der letzte Februartag 2027 auf einen Sonntag fällt.
Was bedeutet Zahlungsschonfrist?
Bei Überweisungen erhebt das Finanzamt keinen Säumniszuschlag, wenn die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit eingeht. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen und nicht für die Abgabe von Steueranmeldungen.
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge entstehen. Diese betragen grundsätzlich 1 % des rückständigen abgerundeten Steuerbetrags pro angefangenem Monat der Säumnis.
Kann ich Steuertermine mit Lastschrift absichern?
Ja. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt fällige Beträge automatisch ein. Das reduziert das Risiko von Säumniszuschlägen.
Gelten Steuertermine bundesweit gleich?
Die gesetzlichen Grundtermine gelten bundesweit. Regionale Feiertage können aber in einzelnen Bundesländern zu abweichenden Verschiebungen führen.
Steuertermine und Fristen im Blick behalten
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Rechtsgrundlagen und Quellen
Externe Rechtsgrundlagen
- § 108 AO – Fristen und Termine
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen
- § 152 AO – Verspätungszuschlag
- § 224 AO – Leistungsort, Tag der Zahlung
- § 240 AO – Säumniszuschläge
- § 18 UStG – Umsatzsteuer-Voranmeldung
- § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- § 41a EStG – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
- § 31 KStG – Körperschaftsteuer-Veranlagung und Vorauszahlungen
- § 19 GewStG – Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- § 28 GrStG – Grundsteuer-Fälligkeit
- BMF: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 und Dauerfristverlängerung
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