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Steuertermine 2026: PDF-Download, Fristen, Fälligkeiten und Schonfristen

Wann sind 2026 welche Steuern fällig? Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Steuertermine 2026 für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer – inklusive Abgabefristen, Zahlungsschonfristen, Dauerfristverlängerung, Steuererklärungsfristen und PDF-Download.

Stand: Juni 2026 · Termine nach Kalenderjahr 2026 mit Wochenend- und Feiertagsverschiebungen.

Steuertermine 2026 Übersicht mit Abgabefristen und Zahlungsschonfristen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lohnsteuer und Umsatzsteuer: grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeitraums.
  • Fällt der 10. auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
  • Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember 2026.
  • Gewerbesteuer und Grundsteuer: grundsätzlich 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; 2026 teilweise verschoben.
  • Zahlungsschonfrist: Bei Überweisung wird bis zu drei Tage nach Fälligkeit kein Säumniszuschlag erhoben; nicht bei Bar- und Scheckzahlung.
  • Dauerfristverlängerung: Bei der Umsatzsteuer verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat; Monatszahler leisten regelmäßig eine Sondervorauszahlung von 1/11.
  • Steuererklärung 2025: ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater regelmäßig bis 1. März 2027.

Steuertermine 2026 als PDF herunterladen

Nutzen Sie den Steuertermine-PDF-Kalender, um die wichtigsten Abgabe- und Zahlungstermine für 2026 in Ihrer Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Kanzleiablage zu hinterlegen.

Top Steuertermine 2026

Steuertermine 2026 im Kurzüberblick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten regelmäßig wiederkehrenden Steuertermine 2026. Bei regionalen Feiertagen können sich Termine in einzelnen Bundesländern verschieben.

Steuerart / Erklärung Regeltermin Besonderheit 2026
Lohnsteuer-Anmeldung 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums bei Wochenende/Feiertag nächster Werktag
Umsatzsteuer-Voranmeldung 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums mit Dauerfristverlängerung ein Monat später
Einkommensteuer-Vorauszahlung 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. 2026 alle vier Termine auf Werktage
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. 2026 alle vier Termine auf Werktage
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 2026: 16.02., 15.05., 17.08., 16.11.
Grundsteuer 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 2026: 16.02., 15.05., 17.08., 16.11.
Steuererklärung 2025 ohne Berater 31.07.2026 reguläre gesetzliche Frist
Steuererklärung 2025 mit Steuerberater Ende Februar 2027 wegen Sonntag: 01.03.2027

Praxis-Tipp: Erteilen Sie dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat. So vermeiden Sie Säumniszuschläge, wenn eine Überweisung zu spät auf dem Konto der Finanzkasse eingeht.

Top Steuertermine 2026

Monatliche Steuertermine 2026: Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Vorauszahlungen

Für monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelten 2026 die folgenden Fälligkeitstage. Die Zahlungsschonfrist gilt nur für Zahlungen, nicht für die Abgabe der Steueranmeldung.

Monat 2026 Fälligkeit Lohnsteuer / Umsatzsteuer Zahlungsschonfrist bei Überweisung Zusätzlich fällig
Januar 12.01.2026 15.01.2026 Lohnsteuer/USt Dezember 2025, Quartal IV/2025, jährliche Lohnsteuer 2025
Februar 10.02.2026 13.02.2026 USt-Dauerfristverlängerung / Sondervorauszahlung 2026 für Monatszahler
März 10.03.2026 13.03.2026 Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
April 10.04.2026 13.04.2026 Quartal I/2026 bei Vierteljahreszahlern
Mai 11.05.2026 15.05.2026 USt mit Dauerfristverlängerung für Quartal I/2026
Juni 10.06.2026 15.06.2026 Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Juli 10.07.2026 13.07.2026 Quartal II/2026 bei Vierteljahreszahlern
August 10.08.2026 13.08.2026 USt mit Dauerfristverlängerung für Quartal II/2026
September 10.09.2026 14.09.2026 Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Oktober 12.10.2026 15.10.2026 Quartal III/2026 bei Vierteljahreszahlern
November 10.11.2026 13.11.2026 USt mit Dauerfristverlängerung für Quartal III/2026
Dezember 10.12.2026 14.12.2026 Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Hinweis: Die Fälligkeiten gelten für bundesweite Regeltermine. Regionale Feiertage können im Einzelfall zu abweichenden Fristverschiebungen führen.

Top Steuertermine 2026

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026: Termine, Dauerfristverlängerung und Zahlung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Ergibt sich eine Zahllast, ist die Umsatzsteuer bis zu diesem Termin zu entrichten.

Voranmeldungszeitraum bei der Umsatzsteuer

  • Monatlich: regelmäßig bei Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres von mehr als 9.000 Euro.
  • Vierteljährlich: grundsätzlich bei geringerer Zahllast, soweit keine Monatsabgabe vorgeschrieben ist.
  • Befreiung möglich: bei Vorjahressteuer von nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien.
  • Neugründer: Sonderregeln sind zu prüfen; die frühere generelle monatliche Abgabe für Neugründer wurde entschärft.

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 ohne und mit Dauerfristverlängerung

Voranmeldungszeitraum Reguläre Abgabe / Zahlung Mit Dauerfristverlängerung
Januar 202610.02.202610.03.2026
Februar 202610.03.202610.04.2026
März 202610.04.202611.05.2026
April 202611.05.202610.06.2026
Mai 202610.06.202610.07.2026
Juni 202610.07.202610.08.2026
Juli 202610.08.202610.09.2026
August 202610.09.202612.10.2026
September 202612.10.202610.11.2026
Oktober 202610.11.202610.12.2026
November 202610.12.202611.01.2027
Dezember 202611.01.202710.02.2027

Quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026

Quartal Reguläre Abgabe / Zahlung Mit Dauerfristverlängerung
IV/2025 12.01.2026 10.02.2026
I/2026 10.04.2026 11.05.2026
II/2026 10.07.2026 10.08.2026
III/2026 12.10.2026 10.11.2026
IV/2026 11.01.2027 10.02.2027

Elektronische Abgabe: Umsatzsteuer-Voranmeldung online über ELSTER

Top Steuertermine 2026

Lohnsteuer-Anmeldung 2026: Monats-, Quartals- und Jahreszahler

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung grundsätzlich spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums abgeben und die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.

Welcher Anmeldungszeitraum gilt?

  • Monatlich: bei höherer Lohnsteuer des Vorjahres.
  • Vierteljährlich: bei mittlerem Lohnsteueraufkommen.
  • Jährlich: bei sehr geringer Lohnsteuer.

Lohnsteuer-Anmeldung 2026: Quartals- und Jahrestermine

Anmeldungszeitraum Abgabe- und Zahlungstermin
IV/2025 12.01.2026
I/2026 10.04.2026
II/2026 10.07.2026
III/2026 12.10.2026
IV/2026 11.01.2027
Jährliche Lohnsteuer-Anmeldung 2025 12.01.2026
Jährliche Lohnsteuer-Anmeldung 2026 11.01.2027

Wichtig: Die Zahlungsschonfrist hilft nur bei verspätetem Zahlungseingang. Die Lohnsteuer-Anmeldung selbst muss fristgerecht elektronisch übermittelt werden.

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2026

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind im Regelfall vierteljährlich zu leisten. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid und kann an die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres angepasst werden.

Vorauszahlung Fälligkeit 2026 Zahlungsschonfrist bei Überweisung
1. Quartal 10.03.2026 13.03.2026
2. Quartal 10.06.2026 15.06.2026
3. Quartal 10.09.2026 14.09.2026
4. Quartal 10.12.2026 14.12.2026

Passender Rechner: Einkommensteuer-Vorauszahlungen berechnen

Praxis-Tipp: Bei Gewinnrückgang, Investitionen, Elternzeit, Renteneintritt oder stark schwankenden Einkünften sollte eine Anpassung der Vorauszahlungen geprüft werden.

Top Steuertermine 2026

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Da 2026 mehrere Termine auf ein Wochenende fallen, verschieben sich die Fälligkeiten teilweise.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung Fälligkeit 2026 Zahlungsschonfrist bei Überweisung
1. Quartal 16.02.2026 19.02.2026
2. Quartal 15.05.2026 18.05.2026
3. Quartal 17.08.2026 20.08.2026
4. Quartal 16.11.2026 19.11.2026

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt. Grundlage ist der Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamts und der Hebesatz der Gemeinde.

Top Steuertermine 2026

Grundsteuer-Vorauszahlungen 2026

Für die Grundsteuer gelten grundsätzlich vierteljährliche Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Gemeinden können für Kleinbeträge abweichende Fälligkeiten vorsehen.

Grundsteuer Fälligkeit 2026 Hinweis
Reguläre Vierteljahresrate 1 16.02.2026 15. Februar fällt 2026 auf Sonntag
Reguläre Vierteljahresrate 2 15.05.2026 regulärer Werktag
Reguläre Vierteljahresrate 3 17.08.2026 15. August fällt 2026 auf Samstag
Reguläre Vierteljahresrate 4 16.11.2026 15. November fällt 2026 auf Sonntag
Kleinbetrag bis 15 Euro 17.08.2026 regelmäßig Jahreszahlung
Kleinbetrag bis 30 Euro 16.02.2026 und 17.08.2026 regelmäßig je zur Hälfte

Hinweis: Maßgeblich bleibt der konkrete Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Prüfen Sie daher immer die dort genannten Zahlungstermine und Bankverbindung.

Steuererklärungsfristen 2025 und 2026

Die verlängerten Corona-Sonderfristen laufen aus. Für den Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen: Ohne Steuerberater ist die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Bei steuerlicher Beratung gilt regelmäßig der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres.

Veranlagungszeitraum Ohne Steuerberater Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein
2024 31.07.2025 30.04.2026
2025 31.07.2026 01.03.2027
2026 02.08.2027 29.02.2028

Warum ist die Frist für 2025 mit Steuerberater der 1. März 2027?

Für beratene Steuerpflichtige endet die reguläre Frist für den Veranlagungszeitraum 2025 am letzten Tag des Februar 2027. Da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Frist auf Montag, den 1. März 2027.

Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr gelten Sonderregeln. Die Fristen können sich gegenüber den allgemeinen Einkommensteuerfristen verschieben.

Praxis-Tipp: Reichen Sie Unterlagen nicht erst kurz vor Fristablauf ein. Fehlende Belege, Rückfragen und elektronische Übermittlungsprobleme können sonst zu Verspätungszuschlägen führen.

Passender Rechner: Verspätungszuschlag berechnen

Top Steuertermine 2026

Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Mit einer Dauerfristverlängerung verlängert sich die Abgabefrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat. Das ist besonders für Unternehmen mit vielen Belegen, Onlinehandel, mehreren Bankkonten oder Buchhaltung über den Steuerberater hilfreich.

Monatszahler: Antrag und Sondervorauszahlung

Monatszahler müssen die Dauerfristverlängerung grundsätzlich bis zum 10. Februar beantragen und eine Sondervorauszahlung anmelden. Die Sondervorauszahlung beträgt regelmäßig 1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Sie wird in der letzten Voranmeldung des Jahres wieder angerechnet.

Vierteljahreszahler

Vierteljahreszahler können ebenfalls Dauerfristverlängerung beantragen. Eine Sondervorauszahlung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Passender Rechner: Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung berechnen

Wichtig: Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabefrist der Umsatzsteuer-Voranmeldung, nicht aber die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und zeitnahen Belegverarbeitung.

Zahlungsschonfrist, Säumniszuschlag und Scheckzahlung

Dreitägige Zahlungsschonfrist

Bei Überweisungen erhebt das Finanzamt keinen Säumniszuschlag, wenn die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit eingeht. Die Schonfrist gilt nur für Zahlungen, nicht für die Abgabe von Steueranmeldungen oder Steuererklärungen.

Keine Schonfrist bei Bar- und Scheckzahlung

Für Barzahlungen und Scheckzahlungen gilt die dreitägige Zahlungsschonfrist nicht. Scheckzahlungen gelten zudem erst drei Tage nach Eingang beim Finanzamt als geleistet.

Säumniszuschlag

Wird eine Steuer zu spät gezahlt, kann ein Säumniszuschlag entstehen. Dieser beträgt grundsätzlich 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis.

Passender Rechner: Säumniszuschlag berechnen

Empfehlung: Nutzen Sie das Lastschriftverfahren. Dann wird die Steuer automatisch pünktlich eingezogen, sofern Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.

Fristen und Termine im Steuerrecht

Im Steuerrecht ist zwischen Fristen und Terminen zu unterscheiden. Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorgenommen werden muss. Ein Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, zu dem etwas geschehen soll.

Fristverschiebung bei Wochenende oder Feiertag

Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende grundsätzlich auf den nächsten Werktag. Dadurch verschieben sich 2026 zum Beispiel der 10. Januar, der 10. Mai und der 10. Oktober auf den nächsten Werktag.

Bekanntgabe und Drei-Tages-Fiktion

Bei Verwaltungsakten, etwa Steuerbescheiden, gilt bei Übermittlung per Post häufig eine gesetzliche Bekanntgabefiktion. Der Bekanntgabetag ist wichtig für Einspruchsfristen und andere Rechtsbehelfsfristen.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wurde eine gesetzliche Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann unter engen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Entscheidend sind die Begründung, Nachweise und die schnelle Nachholung der versäumten Handlung.

Mehr dazu: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Checkliste: Steuertermine 2026 sicher einhalten

  1. Steuerkalender einrichten: alle USt-, LSt-, Vorauszahlungs- und Erklärungsfristen eintragen.
  2. SEPA-Mandat erteilen: Zahlungsausfälle und verspätete Überweisungen vermeiden.
  3. Dauerfristverlängerung prüfen: besonders bei monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  4. Buchhaltung monatlich abschließen: Belege, Bank, Kasse und Ausgangsrechnungen zeitnah verarbeiten.
  5. Umsatzsteuer-Zahllast überwachen: monatliche oder vierteljährliche Abgabe prüfen.
  6. Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum prüfen: monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
  7. Vorauszahlungen anpassen: bei Gewinnrückgang, Wachstum, Investitionen oder Liquiditätsengpässen.
  8. Steuererklärungsunterlagen früh einreichen: besonders bei Beratung durch Steuerberater.
  9. Regionale Feiertage beachten: einzelne Bundesländer können abweichende Fristverschiebungen haben.
  10. Fristen dokumentieren: Zuständigkeiten im Unternehmen oder in der Buchhaltung klar festlegen.

FAQ zu Steuerterminen 2026

Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 fällig?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben und zu zahlen. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Wann ist die Lohnsteuer-Anmeldung 2026 fällig?

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln und die Lohnsteuer zu zahlen.

Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 fällig?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind 2026 am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026 fällig?

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind 2026 am 16. Februar, 15. Mai, 17. August und 16. November fällig, da mehrere gesetzliche Termine auf ein Wochenende fallen.

Wann ist die Steuererklärung 2025 abzugeben?

Ohne Steuerberater ist die Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Bei steuerlicher Beratung gilt regelmäßig der 1. März 2027, weil der letzte Februartag 2027 auf einen Sonntag fällt.

Was bedeutet Zahlungsschonfrist?

Bei Überweisungen erhebt das Finanzamt keinen Säumniszuschlag, wenn die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit eingeht. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen und nicht für die Abgabe von Steueranmeldungen.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle?

Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge entstehen. Diese betragen grundsätzlich 1 % des rückständigen abgerundeten Steuerbetrags pro angefangenem Monat der Säumnis.

Kann ich Steuertermine mit Lastschrift absichern?

Ja. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt fällige Beträge automatisch ein. Das reduziert das Risiko von Säumniszuschlägen.

Gelten Steuertermine bundesweit gleich?

Die gesetzlichen Grundtermine gelten bundesweit. Regionale Feiertage können aber in einzelnen Bundesländern zu abweichenden Verschiebungen führen.

Steuertermine und Fristen im Blick behalten

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Rechtsgrundlagen und Quellen

Externe Rechtsgrundlagen

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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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