VI B 32/10 – Grundsätzliche Bedeutung nur bei Rechtserheblichkeit der Rechtsfrage – Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Beendigung eines Zivilprozesses – Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 24.11.2010, VI B 32/10 Grundsätzliche Bedeutung nur bei Rechtserheblichkeit der Rechtsfrage – Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Beendigung eines Zivilprozesses – Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis Tatbestand 1  I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der … GmbH (X-GmbH) und erzielt aus dieser … VI B 32/10 – Grundsätzliche Bedeutung nur bei Rechtserheblichkeit der Rechtsfrage – Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Beendigung eines Zivilprozesses – Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis weiterlesen