R B 190.6 Brutto-Grundfläche

R B 190.6 Brutto-Grundfläche

(1) Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02 und deren konstruktive Umschließungen (>Anlage 24 zum BewG, Teil I).

(2) 1Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

  • Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen.

(Vgl. Abbildung: Kellergeschoss (KG), Erdgeschoss (EG), 1. und 2. Obergeschoss (OG), ausgebautes Dachgeschoss)

  • Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen.

(Vgl. Abbildung: Durchfahrt im Erdgeschoss, überdachter Balkon bzw. Loggia im 1. OG sowie überdachter Teil der Terrasse im 2. OG)

  • Bereich c: nicht überdeckt

(Vgl. Abbildung: nicht überdeckter Balkon im 2. OG (Dachüberstände werden nicht lotrecht projiziert) bzw. nicht überdachte Terrasse im 2. OG)

2Die Regelherstellungskosten (RHK) berücksichtigen jedoch nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche a und b. 3Der Bereich c wird nicht erfasst, da er regelmäßig kostenanteilsmäßig unbedeutsam ist.

(3) 1Die Brutto-Grundflächen zur Berechnung der RHK sind getrennt nach Grundrissebenen zu ermitteln. 2Grundflächen von waagerechten Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, Grundflächen von schräg liegenden Flächen, z. B. Tribünen, Zuschauerräumen, Treppen und Rampen, aus ihrer vertikalen Projektion zu ermitteln.

(4) Die Grundflächen sind in Quadratmeter anzugeben.

(5) 1Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. 2Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckung zu ermitteln.3Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen. 4Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken. 5Nicht berücksichtigt bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche werden:

  • Kriechkeller (1),
  • Kellerschächte (2),
  • Außentreppen (3) und
  • nicht nutzbare Dachflächen – auch Zwischendecken – (4).

6Auf die Brutto-Grundfläche anzurechnen sind jedoch die verbleibenden nicht ausgebauten Dachräume.

Abbildung Brutto-Grundfläche (BGF) zur Berechnung der Regelherstellungskosten (RHK)