Zu § 3 GewStG
R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
Sehen andere Gesetze oder Verordnungen die Befreiung von der Gewerbesteuer vor, sind diese auch ohne eine entsprechende Regelung im Gewerbesteuergesetz anzuwenden.
Zu § 3 GewStG
R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
Sehen andere Gesetze oder Verordnungen die Befreiung von der Gewerbesteuer vor, sind diese auch ohne eine entsprechende Regelung im Gewerbesteuergesetz anzuwenden.