I R 76/03 – Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH nicht verfassungswidrig

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 27.4.2009, I R 76/03

Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH nicht verfassungswidrig

Gründe

 
1 
Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind vorher darüber unterrichtet worden; sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
2 
Zur Begründung wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04 (BGBl I 2008, 1006) Bezug genommen.

Quelle: bundesfinanzhof.de


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