Zu § 55 Abs. 1 Nr. 3:

Zu § 55 Abs. 1 Nr. 3:

23. 1Bei Vorstandsmitgliedern von Vereinen sind Tätigkeitsvergütungen gemeinnützigkeitsrechtlich nur zulässig, wenn eine entsprechende Satzungsregelung besteht. 2Zu Einzelheiten bei Zahlungen an den Vorstand steuerbegünstigter Vereine siehe BMF-Schreiben vom 14.10.2009 – IV C 4 – S 2121/07/0010 – BStBl I S. 1318.

3Diese Regelung gilt für Stiftungen entsprechend.