BFH-Urteil vom 18.6.1998 (IV R 53/97) BStBl. 1998 II S. 621
1. Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch für die Abfindung des Ehegatten des Steuerpflichtigen gewährt werden.
2. Bei der Ermittlung der nach § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen des dem Veranlagungszeitraum der Veräußerung oder Entnahme vorangegangenen Veranlagungszeitraums nicht um andere zuvor zur Abfindung weichen der Erben gewährte Freibeträge erhöht.
EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2.
Vorinstanz: FG Münster (EFG 1997, 1390)
[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]