BFH-Urteil vom 2.10.1991 (X R 1/88) BStBl. 1992 II S. 274
Zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO 1977 genügt grundsätzlich der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage. Das gilt auch, wenn ein Klein- oder Mittelbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (Anschluß an das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220).
AO 1977 §§ 121, 193 ff.
Vorinstanz: FG Düsseldorf
[Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]