BFH-Urteil vom 29.10.1980 (II R 40/78) BStBl. 1981 II S. 43
Der Umstand, daß die erworbene Eigentumswohnung in einem Sondergebiet „Kur- und Ferienwohnungen“ belegen ist, steht der materiell vorläufigen Grunderwerbsteuerbefreiung aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GrEStEigWoG nicht entgegen.
GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.
[Das Urteil wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht.]