Archiv der Kategorie: BFH-Urteile online

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hier finden Sie alle BFH-Urteile. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das oberste Gericht in Deutschland, wenn es um Steuern geht. BFH-Urteile klären wichtige Steuerfragen und schaffen Rechtssicherheit.

Bindungswirkung: Die Urteile des BFH sind für die Beteiligten bindend.
Durch eine Veröffentlichung der BFH-Urteile bzw. Beschlüsse im Bundessteuerblatt Teil II (BStBl II) werden die Finanzämter angewiesen, diese BFH-Urteile auch in anderen Fällen anzuwenden.

Viele BFH-Urteile werden nicht zur amtlichen Veröffentlichung freigegeben, weil diese zum Teil keine über den Einzelfall hinaus bedeutsamen oder grundsätzlichen Erkenntnisse enthalten.

Nichtanwendungserlasse: Manchmal weigert sich die Finanzverwaltung, ein BFH-Urteil anzuwenden. Das kann für Sie als Steuerzahler bedeuten, dass Sie Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen müssen.

BFH-Beschluß vom 16.3.1988 (I R 46/84) BStBl. 1988 II S. 585

BFH-Beschluß vom 16.3.1988 (I R 46/84) BStBl. 1988 II S. 585

Legt ein Prozeßbevollmächtigter, der im Klageverfahren zwei Kläger vertreten hat, gegen das FG-Urteil Revision ein, ohne den oder die Revisionskläger innerhalb der Revisionsfrist genau zu bezeichnen, so ist die Revision unzulässig, wenn aufgrund anderer Umstände beim BFH Unsicherheit darüber besteht, ob die Revision für beide Kläger oder nur für einen von ihnen und ggf. für welchen eingelegt wurde.

FGO § 120, § 124 Satz 2.

Vorinstanz: FG Düsseldorf

[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]