I S 13/08 – Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 2.12.2008, I S 13/08

Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

Tatbestand

 
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I. Die Antragstellerin hat gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Streitjahr (2001) Klage erhoben. Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2008  12 K 8065/06 B hat sie Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision erhoben. Zudem beantragt sie, die Vollziehung des angefochtenen Festsetzungsbescheides auszusetzen.

Entscheidungsgründe

 
2 
II. Der Aussetzungsantrag ist abzulehnen. Nachdem der Senat mit Beschluss vom 19. November 2008 I B 108/08 die im Hauptsacheverfahren erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat, ist rechtskräftig über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides entschieden. Für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist damit kein Raum mehr (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003 I S 4/03, BFH/NV 2003, 1445; weitere Nachweise bei Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 98).

Quelle: bundesfinanzhof.de


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