III R 97/07 – Ausschluss der Investitionszulage bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 26.11.2009, III R 97/07

Ausschluss der Investitionszulage bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

Gründe

1 
Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon mit Schreiben der Senatsvorsitzenden vom 7. Oktober 2009 unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
2 
Zur Begründung wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Schreiben vom 7. Oktober 2009 sowie das Senatsurteil vom 18. Mai 2006 III R 21/03 (BFHE 213, 183, BStBl II 2006, 776).

Quelle: bundesfinanzhof.de


Schreibe einen Kommentar