IV R 4/06 – Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs – Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das BVerfG

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 30.10.2008, IV R 4/06

Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs – Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das BVerfG

Gründe

 
1 
Der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Vorlagebeschluss vom 19. April 2007 IV R 4/06 wird aufgehoben, nachdem der Beklagte seine Revision mit Zustimmung der Klägerin zurückgenommen hat.

Quelle: bundesfinanzhof.de


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