IV R 59/05 – Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs – Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das BVerfG

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 30.10.2008, IV R 59/05

Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs – Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das BVerfG

Gründe

 
1 
Der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Vorlagebeschluss vom 19. April 2007 IV R 59/05 wird aufgehoben, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Quelle: bundesfinanzhof.de


Schreibe einen Kommentar