BFH-Beschluß vom 16.3.1994 (II B 93/93) BStBl. 1994 II S. 401
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 FeuerschStG in der seit 28. Juni 1991 geltenden Fassung unterliegen Feuerbetriebsunterbrechungsversicherungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der Feuerschutzsteuer. Es ist ernstlich zweifelhaft i. S. von § 69 Abs. 3 und 4 FGO, ob Feuerbetriebsunterbrechungsversicherungen auch bereits vorher der Feuerschutzsteuer unterlagen.
FeuerschStG § 1 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 3 und 4.
Vorinstanz: FG Köln
[Der Beschluß wurde mit dem Leitsatz veröffentlicht]