II B 38/09 – Erhebung von Zweitwohnungsteuer – Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 19.8.2009, II B 38/09 Erhebung von Zweitwohnungsteuer – Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sowie seine Ehefrau sind mit Hauptwohnsitz in ihrem Einfamilienhaus im Land X gemeldet. Sie arbeiten beide in Berlin und wohnen dort unter der Woche … II B 38/09 – Erhebung von Zweitwohnungsteuer – Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG weiterlesen