I R 23/11 – Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich – Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs –  Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.7.2012, I R 23/11 Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich – Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs –  Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid Leitsätze Eine GmbH kann die Zahlung auf eine betrieblich begründete Gesellschafterforderung auch dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Forderung zwischenzeitlich wertlos geworden … I R 23/11 – Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich – Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs –  Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid weiterlesen